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Gefahr im Verzug

Gefahr im Verzug – benötigen Sie Hilfe?

Wenn wir im Bezug auf Bäume von „Gefahr in Verzug“ sprechen, dann bedeutet das, dass sofort gehandelt werden muss, da es ansonsten zu einem Schadensfall kommen wird. In Fällen wie:

  • Baumentwurzelung 
  • Umbruch 
  • Astausbruch 
  • Schrägstand 
  • Zwiesel (frischer riss an einer Gabelung, welcher auf ein Auseinanderbrechen der Stämmlinge hindeutet) 

können betroffene Bäume eine Gefahr für Mensch, Sachen und die Verkehrssicherheit darstellen. In einem solchen Fall steht Ihnen mein Notdienst in Nürnberg zur Verfügung. Wobei ich persönlich dafür sorge, dass Ihre Umgebung wieder sicher wird. 

Je nachdem, ob Baumpflege oder Baumfällung. Mit der Seilklettertechnik ist es mir möglich, schnell zu handeln und größeren Schäden vorzubeugen, um rechtliche Unannehmlichkeiten mit der Haftpflichtversicherung zu vermeiden. 

Wichtig ist dabei zu beachten, dass Sie in Nürnberg als Grundstücksbesitzer Verantwortung dafür tragen, dass Bäume in Ihrem Garten der Standsicherheit und der Verkehrssicherheitspflicht entsprechen. 

Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich an den Notdienst eines Sachverständigen für Bäume wenden und ihm Ihre Bedenken mitzuteilen. Er wird anschließend entscheiden, wie groß die von dem betroffenen Baum ausgehende Gefahr ist und ob der Baum durch entsprechende Pflege nicht eventuell erhalten werden kann. 

Der Antrag für eine Baumfällung in Nürnberg 

Seit 1977 hat die Stadt Nürnberg eine Verordnung zum Schutz der Bäume erlassen. Diese Verordnung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Nürnbergs und schützt alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Ausgeschlossen werden hier Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie. Beabsichtigen Sie also einen Baum zu fällen, zurückzuschneiden oder sonstige Tätigkeiten auszuführen, müssen Sie in Nürnberg einen entsprechenden Antrag stellen. 

Um in Nürnberg einen Antrag für das Fällen eines Baumes zu beantragen, müssen Sie sich entweder an das Umweltamt Nürnberg wenden, oder Sie beauftragen ganz einfach mich dafür (Genehmigungsverfahren). Sollte die Gefahr allerdings durch höhere Gewalt, wie beispielsweise einem Blitzeinschlag oder einem Sturm ausgehen, sollte das Ordnungsamt oder der Katastrophenschutz informiert werden. 

Für die Baumfällung, das Zurückschneiden oder auch Eingriffe im Bereich der Wurzeln wenden Sie sich unter folgender Nummer sehr gerne an meinen Notdienst, um weitere Details zu besprechen und offene Fragen zu beantworten. 

NOTDIENST – TELEFON: 0174 247 605 1

Ihr Mirko Wagner
Baumfällung Nürnberg

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