Neuerungen der Baumschutzverordnung in Nürnberg – Das hat sich 2025 geändert
Die Stadt Nürnberg hat im Herbst 2025 ihre Baumschutzverordnung überarbeitet. Ziel ist es, den städtischen Baumbestand wirksam zu schützen und gleichzeitig bürokratische Hürden zu reduzieren. Hier erfährst du die wichtigsten Änderungen und was Grundstücksbesitzer künftig beachten müssen.
1. Was gilt als geschützter Baum – und was ist jetzt erlaubt?
In Nürnberg stehen grundsätzlich alle Laub- und Nadelbäume unter Schutz, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 80 cm in einem Meter Höhe über dem Boden aufweisen. Ausgenommen sind Obstbäume – mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie, die weiterhin geschützt bleiben.
Wichtige Neuerung ab dem 15. Oktober 2025:
Die Anzeigepflicht entfällt künftig für:
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- Kronenpflegemaßnahmen,
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- die Beseitigung abgestorbener Bäume sowie
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- das Erhalten des Lichtraumprofils (z. B. über Straßen oder Gehwegen).
Diese Arbeiten dürfen also ohne vorherige Anzeige erfolgen.
Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr – etwa bei akuter Bruch- oder Umsturzgefahr – müssen jedoch weiterhin gemeldet werden.
2. Mehr Förderung für neue Bäume
Das städtische Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ wurde deutlich verbessert:
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- Die Fördersumme steigt auf bis zu 750 Euro pro Baum,
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- die Antragstellung ist bis zu zwölf Monate nach dem Kauf möglich,
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- und statt einer Vor-Ort-Prüfung reicht eine Fotodokumentation der Pflanzung.
Damit will die Stadt die private und gewerbliche Begrünung aktiv fördern.
3. Strengere Sanktionen bei Verstößen
Unerlaubte Baumfällungen oder Beschädigungen können künftig mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Gleichzeitig setzt die Stadt stärker auf Beratung, um Fehlverhalten zu vermeiden.
Fazit
Die Baumschutzverordnung Nürnberg 2025 bringt klare Regeln, vereinfachte Abläufe und attraktive Förderungen. Wer rechtzeitig prüft, ob ein Baum geschützt ist, und die neuen Freiheiten verantwortungsvoll nutzt, trägt aktiv zu einem grüneren Nürnberg bei.
Ihr Mirko Wagner
Baumfällung Nürnberg