Allgemeine Geschäftsbedingungen
FA Mirko Wagner – Baumfällung Nürnberg
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
FA Mirko Wagner
Schießplatzstr. 15
90469 Nürnberg
E-Mail: mail@baum-kontakt.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
- Die Leistungen werden sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern erbracht.
- Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
- Baumfällung
- Baumpflege und Baumschnitt
- Baumkontrollen und Baumbegutachtungen
- Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien
- Bohrwiderstandsmessungen
- Untersuchungen von Bäumen, Konstruktionsholz und Spielgeräten
- Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176
- Entfernung von Eichenprozessionsspinnern
- Stubben- und Wurzelfräsen
- Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Häckslern, Baggern und sonstigen Maschinen
- sowie damit zusammenhängende Arbeiten.
- Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist und dem Auftraggeber die Möglichkeit verschafft, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann auch durch Beginn der Ausführung erfolgen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
- Bei Besichtigungen und Kostenschätzungen können Feststellungen getroffen werden, die erst während der Durchführung der Arbeiten vollständig beurteilt werden können.
- Soweit sich während der Arbeiten zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Arbeiten als erforderlich erweisen, werden diese – soweit möglich – vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 3 Besondere Bedingungen bei Baumarbeiten
- Baumarbeiten sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, der Witterung, der Beschaffenheit des Baumes sowie der Zugänglichkeit des Grundstücks.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten zu informieren, insbesondere über:
- Leitungen und Versorgungsleitungen,
- unterirdische Anlagen,
- Bewässerungsanlagen,
- elektrische Leitungen,
- besondere Grundstücksgegebenheiten,
- bekannte Vorschädigungen,
- sonstige Gefahrenquellen.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Arbeitsfläche zugänglich und für die vorgesehenen Maschinen erreichbar ist.
- Für Schäden, die aufgrund nicht mitgeteilter oder für den Auftragnehmer nicht erkennbarer Leitungen, Anlagen oder sonstiger Hindernisse entstehen, haftet der Auftragnehmer nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Genehmigungen und öffentlich-rechtliche Vorschriften
- Soweit für eine Baumfällung oder sonstige Arbeiten eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, obliegt deren Beschaffung grundsätzlich dem Auftraggeber, sofern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer bestehende behördliche Auflagen oder Einschränkungen mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer kann die Durchführung ablehnen oder verschieben, wenn erforderliche Genehmigungen nicht vorliegen oder die Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht zulässig erscheint.
§ 5 Leistungsumfang und unvorhersehbare Arbeiten
- Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten aus.
- Bei Baumarbeiten können während der Ausführung nicht vorhersehbare Umstände auftreten, beispielsweise:
- Hohlräume im Stamm,
- Fäulnis,
- unbekannte Vorschädigungen,
- instabile Äste,
- nicht erkennbare Wurzel- oder Bodenverhältnisse,
- eingeschränkte Tragfähigkeit,
- nicht erkennbare Hindernisse.
- Werden dadurch zusätzliche Sicherungs-, Arbeits- oder Entsorgungsmaßnahmen erforderlich, sind diese zusätzliche Leistungen, soweit sie nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit vor Ausführung.
§ 6 Einsatz von Maschinen
Für die Durchführung der Arbeiten können unter anderem Hubarbeitsbühnen, Häcksler, Bagger, Wurzelfräsen und sonstige Maschinen eingesetzt werden.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen Zufahrts- und Aufstellmöglichkeiten vorhanden sind.
Sind diese nicht vorhanden oder aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht nutzbar, kann eine alternative Ausführung erforderlich werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden vor Ausführung, soweit möglich, mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 7 Holz, Schnittgut und Entsorgung
- Das bei den Arbeiten anfallende Holz, Astwerk und sonstige Schnittgut verbleibt grundsätzlich beim Auftraggeber, wenn dies nicht anders ausdrücklich vereinbart wurde.
- Soweit die Entsorgung Bestandteil des Auftrags ist, wird das anfallende Material durch den Auftragnehmer entsprechend der Vereinbarung entsorgt oder verwertet.
- Eine gesonderte Berechnung der Entsorgung erfolgt nur, soweit diese nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten ist.
§ 8 Termine und Witterung
- Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Aufgrund von Sturm, starkem Wind, Gewitter, Starkregen, Schnee, Eis, Frost oder anderen Umständen, die eine sichere Durchführung der Arbeiten nicht zulassen, kann ein Termin verschoben werden.
- Gleiches gilt bei unvorhersehbaren technischen Problemen oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
- Der Auftraggeber wird über notwendige Terminverschiebungen möglichst frühzeitig informiert.
§ 9 Preise und Zahlung
- Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
- Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Arbeiten durch Rechnung.
- Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen oder bei Aufträgen mit besonderen Material-, Maschinen- oder Entsorgungskosten eine angemessene Abschlagszahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit werden vor Beginn der Arbeiten vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Soweit im Rahmen der Leistung Waren oder sonstige bewegliche Sachen geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Abnahme
- Die Leistung ist nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen, soweit eine Abnahme gesetzlich oder aufgrund der Art der Leistung vorgesehen ist.
- Offensichtliche Mängel sind möglichst unmittelbar nach Fertigstellung mitzuteilen.
- Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften; die Haftung wird dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Ebenfalls unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften.
§ 13 Verbraucher und Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Die separate Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular ist Bestandteil der Verbraucherinformationen und wird dem Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss in der gesetzlich erforderlichen Form zur Verfügung gestellt.
Bei Verträgen, die der Verbraucher ausdrücklich zur Durchführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten anfordert, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Die gesetzliche Ausnahme betrifft allerdings nicht automatisch weitere, vom Verbraucher nicht ausdrücklich verlangte Leistungen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
FA Mirko Wagner
Schießplatzstr. 15
90469 Nürnberg
E-Mail: mail@baum-kontakt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können hierfür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vorzeitiger Beginn der Arbeiten
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, haben Sie uns im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
Dies gilt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Insbesondere muss der Verbraucher den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt haben; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Bei vollständiger Erbringung einer kostenpflichtigen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
